Pferdehaftpflicht für Wallache

Auch wenn der Wallach erfahrungsgemäß etwas ruhiger im Umgang ist, als ein Hengst, können trotzdem – wie bei jedem anderen Tier auch – unvorhersehbare
Situationen passieren, in denen der Wallach Gegenstände zerstört oder gar Personen verletzt.
Die Haftpflichtversicherung für den Wallach ist zwar keine Pflichtversicherung, allerdings sichert sie Ihr finanzielles Risiko im Schadensfall ab.

Im BGB § 833 steht:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine fremde Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten dem daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für Ihren Wallach eine wichtige Versicherung.

Schauen Sie sich auf unserer Homepage um oder setzen Sie sich mit unserem
Büro in Verbindung, wir beraten Sie gerne auch persönlich. 
 

Günstige Pferdehaftpflicht
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